Ehrungen

Jeder Verein lebt von seinen Mitgliedern und deren Engagement, seien es nun aktive oder passive Mitglieder. Um Mitgliedern ein „Dankeschön“ für deren Engagement zu sagen, können diese geehrt werden. Die Kosten der jeweiligen Ehrung gehen zu Lasten des Antragstellers.

Ehrungen auf Ebene des Kreismusikverbandes

Personen, welche sich durch Aktivität und in Würdigung besondere Verdienste um die Volks- und Blasmusik hervorgetan haben, kann die Verdienstehrennadel mit Urkunde verliehen werden. Die Verdienstehrennadel wird in Bronze, Silber und Gold jährllich im Rahmen der Mitgliederversammlung verliehen; der entsprechende Antrag ist bis 15. Januar des jeweiligen Jahres an die Geschäftsstelle des Kreismusikverbandes einzureichen.

Link: Ehrenordnung des KMV

Ehrungen auf Ebene des Landesmusikverbandes

1) Aktive Musiker und Verbandsmitglieder

Der Landesmusikverband Rheinland-Pfalz verleiht an verdiente und gemeldete aktive Musiker und an Vorstandsmitglieder auf Antrag der zuständigen Mitgliedsvereine über die zuständigen Kreismusikverbände folgende Ehrenzeichen:

  1. für 10-jährige aktive Tätigkeit: Bronzenes Ehrenzeichen
  2. für 20-jährige aktive Tätigkeit: Silbernes Ehrenzeichen
  3. für 30-jährige aktive Tätigkeit: Goldenes Ehrenzeichen mit Zahl 30
  4. für 40-jährige aktive Tätigkeit: Goldenes Ehrenzeichen mit Zahl 40
  5. für 50-jährige aktive Tätigkeit: Goldenes Ehrenzeichen mit Zahl 50
  6. für 60-jährige aktive Tätigkeit: Goldenes Ehrenzeichen mit Zahl 60
  7. für 70-jährige aktive Tätigkeit: Goldenes Ehrenzeichen mit Zahl 70

Das Ehrungsalter rechnet ab dem 10. Lebensjahr.

2) Musiker in Jugendkapellen und Jugendmusizier- Gemeinschaften

  1. für 5-jährige aktive Tätigkeit: Jugendehrennadel mit Silberkranz
  2. für 10-jährige aktive Tätigkeit: Goldenes Jugend-Ehrenzeichen

Diese Ehrennadeln können nur bis zum vollendeten 20. Lebensjahr verliehen werden.

3) Ehrungen für besondere Verdienste

Als Anerkennung für besondere Verdienste um die Pflege, Förderung und Erhaltung der Volks- und Blasmusik verleiht der Landesmusik-Verband e.V.

  1. eine Verdienstnadel mit Urkunde
    an Personen, die sich durch ihre Aktivitäten in ganz besonderer Weise um die Volks- und Blasmusik verdient gemacht haben. Die aktive Tätigkeit im Vorstand eines Vereines oder eines Verbandes von mindestens 10 Jahren wird vorausgesetzt.
  2. eine Verdienstmedaille mit Urkunde und Anstecknadel
    an Personen, die sich durch ihre Aktivitäten in ganz besonderer Weise um die Volks- und Blasmusik verdient gemacht haben. Die aktive Tätigkeit im Vorstand eines Vereines oder der eines Verbandes von mindestens 20 Jahren wird vorausgesetzt. Bei herausragenden Verdiensten kann von dem Nachweis der 20-jährigen Vorstandstätigkeit abgesehen werden.
  3. ein großes goldenes Jugendehrenzeichen mit Urkunde
    für herausragende Arbeit im Bereich der Jugendmusik und
  4. eine Fördermedaille mit Urkunde und Anstecknadel
    an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die sich in besonderer Weise für die Belange der Volks- und Blasmusik eingesetzt haben.

Antragstellung

Die Ehrungen sind termingerecht (Ehrungen nach Ziffer 1 bis 4: mindestens 3 Monate) mit den entsprechenden Vordrucken des Landesmusikverbandes beim zuständigen Kreismusikverband zu beantragen. Hierzu nutzen Sie bitte vorrangig die Funktion Ehrungsantrag im Meldeprogramm von ComMusic, ansonsten einen Papierantrag.

Link: Ehrenordnung des LMV

Link: Vordruck Ehrungsantrag LMV

Ehrungen auf Ebene der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände (BDMV)

Neben den Ehrungen des Landesmusik-Verbandes können auch Ehrungen durch die Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände beantragt werden. Ein wesentlicher Unterschied zu den Ehrungen des Landesmusikverbandes liegt darin, dass über die BDMV auch Ehrungen für Dirigenten/Stabführer beantragt werden können.

Anzumerken ist, dass bei vergleichbaren Ehrungen die Ehrungen des Landesmusik-Verbandes vorrangig zu beantragen sind. Anträge sind stets auf den Formularen der BDMV über den zuständigen Kreisverband mindestens 8 Wochen vor dem beabsichtigten Ehrungstermin auf den Vordrucken der BDMV – und damit papierhaft –  zu stellen.

Link: Ehrenordnung des BDMV

Link: Vordruck Ehrungsantrag BDMV